Schmerzausschaltung

Die Angst vor Schmerzen hindert viele  Menschen leider daran, sich rechtzeitig in Behandlung zu geben. Dabei bietet heutzutage die moderne Medizin viele Möglichkeiten, den Schmerz auszuschalten – bis hin zu einer Behandlung unter Vollnarkose.

Vier Methoden, die wir zur Bekämpfung und Ausschaltung von Schmerzen einsetzen, wollen wir Ihnen hier aufzeigen.

Welche Methode zur Anwendung kommt, hängt von der Art, dem Umfang und der Dauer der Behandlung ab.  Wir wissen jedoch, dass Menschen Schmerzen unterschiedlich stark empfinden. Aus diesem Grund spielen die Wünsche unserer Patienten bei der Auswahl der Methode eine große Rolle. Wir entscheiden nicht über Ihren Kopf hinweg.

Schmerzen werden in unserer Praxis folgendermaßen bekämpft:

  1. Oberflächenbetäubung (Oberflächenanästhesie)
  2. Örtliche Betäubung (Lokalanästhesie )
  3. Lokalanästhesie und Dämmerschlaf (Analgosedation)
  4. Vollnarkose

1.)  Oberflächenanästhesie

Ein Spray betäubt die zu behandelnden Stellen. Wird für kleine und oberflächliche Haut- und Schleimhauteingriffe, die nur leichte Schmerzen verursachen, eingesetzt.

2.) Lokalanästhesie

Die Lokalanästhesie (2) wird mit dem Spritzen des Schmerzmittels durchgeführt und ist bei fast allen Eingriffen wirkungsmächtig.

3.) Analgosedation

Hier wird neben der Schmerzbetäubung der Patient mittels Medikament sediert, d.h. beruhigt und sein Bewußtsein gedämpft. Dies nimmt die Angst und oftmals auch die Erinnerung an den Eingriff.

Der Patient muß nach der Behandlung zur Überwachung ca. zwei Stunden in der Praxis bleiben und muß von einer Person seines Vertrauens danach nach Hause gebracht werden. Eine aktiv Teilnahme am Straßenverkehr ist untersagt!

4.) Vollnarkose

Bei der Vollnarkose besteht während des Eingriffes ein Tiefschlaf. Da der Patient dabei nicht mitarbeiten und keine Aufforderungen befolgen kann, ist manchmal der eigentliche Eingriff erschwert.

Die Intubationsnarkose erfolgt im Operationstrakt durch ein erfahrenes und spezialisiertes Team von Narkoseärzten. Die Aufklärung der damit verbundenen Risiken erfolgt i.d.R. durch den Narkosearzt in einem Vorgespräches am Tag vor der Operation. Dabei entscheidet der Narkosearzt, ob bei allgemeinmedizinischen Risiken eine Operationsfähigkeit gegeben ist oder nicht.

Wie nach der Analgosedation müssen Sie sich nach adäquater Nachbeobachtungszeit von einer Begleitperson abholen lassen und können nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Überweisung für Vollnarkose oder Analgosedierung

Im Falle der Durchführung einer Vollnarkose oder Analgosedierung durch einen Facharzt für Anästhesie bedarf es für gesetzlich Versicherte einer Überweisung Ihres Hausarztes für den Anästhesisten.

Kostenübernahme bei Vollnarkose / Analgosedierung

Bei Patienten mit übertriebenen Angstreaktionen (Phobien) bedarf es zur Durchführung eines Eingriffes in Vollnarkose, der im Normalfall auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden könnte, zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist eines zusätzlichen psychologischen bzw. psychiatrischen Gutachtens.

Vollnarkose oder Analgosedation können bei  privater Kostenübernahme auch als Wunschleistung durchgeführt werden!

Praxis für Mund-, Kiefer- & plastische Gesichtschirurgie Dr. Dr. J. Thomas Neisius